PRÜFUNGSORDNUNG DER TKGS FÜR DIE AUSDAUERPRÜFUNG (AD)

 

 

Zweck

Die Grundlage zu jeglichem längerfristigen Erfolg in der Kynologie ist die Gesundheit unserer Hunde. Wir wollen dieser Erkenntnis Rechnung tragen und mit einem pragmatischen, sportlichen Test etwas über die Gesundheit und Belastbarkeit der Hauptorgane unserer Hunde wie Herz, Atemwege, Gebäude und Gangwerk erfahren und robuste, gesunde Tiere auszeichnen. Daher unterstützen wir den massvollen, sukzessiven Aufbau eines Lauftrainings aller Junghunde frühestens ab dem 12. Lebensmonat und die Durchführung von Ausdauer-Prüfungen in Form einer Laufleistung über eine Strecke von 20km in einem Lauftempo von rund  12 - 15 km/h frühestens ab dem 16. Lebensmonat. Die Lokalsektionen der SKG und die Ortsgruppen der Rasseclubs (hernach OG genannt) werden ermuntert, massvolle Lauftrainings als Teil ihrer Trainingsangebote in ihr Programm aufzunehmen und unter der Aufsicht der TKGS auch Ausdauerprüfungen durchzuführen.

 

Prüfungsablauf

Besammlung und Veterinärkontrolle

Die Prüfung beginnt mit der Kontrolle der Hunde durch den Tierarzt in Gegenwart des Prüfungsleiters (PL). - Nicht taugliche Hunde werden von der Startliste gestrichen. Das Startgeld wird nicht zurückerstattet.

 

Appell der zugelassenen Teams + Start:

HF und Hund melden sich zum Appell und zur Entgegennahme der Instruktionen.

Die Laufstrecke mit den zwei Rastplätzen und dem Ziel wird den Teilnehmern erläutert und die Gruppe in loser Formation auf den Weg geschickt.

 

Dauerlauf

Der HF fährt auf Fahrrad mit angeleintem Hund an der rechten Seite des Fahrrades. Die Leine ist so zu halten oder z.B. am 'Springer' zu befestigen, dass der Hund genügend Freiheit hat, mit durchhängender Leine neben dem Fahrrad herzulaufen und allfälligen kleinen Hindernissen auszuweichen, ohne gleich ins Fahrrad zu laufen oder dieses aus dem Gleichgewicht zu reissen. Der Hund soll freudig mitlaufen ohne zurückzuhängen.

 

Das Durchschnittstempo liegt bei 12 - 15 km/h, das heisst, das Team soll alle 10 Minuten zwischen 2’000m und 2’500m zurücklegen und nach 30 - 40 Minuten den ersten Rastplatz in einer Distanz von 8 km erreichen.

 

Am Rastplatz Nr.1 überprüft der Tierarzt den Zustand des Hundes und entscheidet, ob dieser den Dauerlauf nach der 15 Minuten-Pause fortsetzen darf.

 

Nach den vorgeschriebenen 15 Minuten Rast begibt sich die Gruppe auf den zweiten Schenkel der Laufstrecke und legt wiederum das gleiche ausgeglichene Tempo vor wie auf der ersten Strecke. Bei vorgeschriebener Leistung erreicht das Team den 7 km entfernten Rastplatz Nr.2 in 28-35 Minuten.

 

Am Rastplatz Nr.2 überprüft der Tierarzt, den Zustand des Hundes und entscheidet, ob dieser den Dauerlauf nach der 20 Minuten-Pause fortsetzen darf.

 

Nach den vorgeschriebenen 20 Minuten Rast begibt sich die Gruppe auf den dritten Schenkel der Laufstrecke und legt wiederum das gleiche ausgeglichene Tempo vor wie auf den Strecken 1 + 2. Bei vorgeschriebener Leistung erreicht das Team das 5 km entfernte Ziel  in 20-25 Minuten.

 

Bei Ankunft am Ziel meldet sich jedes Team beim Postenchef, wo die Ankunftszeit registriert und die effektive Gesamtlaufzeit ermittelt wird. Gleichzeitig überprüfen Tierarzt und PR den Zustand aller einlaufenden Hunde und halten die Ergebnisse in ihrem Protokoll fest. - Danach gilt eine Erholungspause von 15 Minuten.

 

Gruppenarbeit ca. 15 Minuten nach Ankunft am Ziel

Unter Leitung des PR, absolvieren die Teams in Gruppen eine "Leinenführigkeits-Übung", während welcher alle Gangarten und Wendungen mit angeleintem Hund, sowie "Sitz" und "Platz" gezeigt werden müssen. Hier wird ausschliesslich überprüft, wie lebhaft und fit die Hunde nach absolviertem 20-km-Trab sind oder wie offensichtlich sich ein allfälliger Leistungsabfall nach diesem Dauerlauf zeigt.

 

Leistungs-Beurteilung

Die Beurteilung lautet entweder "Ausdauerprüfung bestanden"  oder  "Ausdauerprüfung nicht bestanden".

Eine differenziertere Beurteilung erfolgt nicht.

Bestanden:

Wenn ein Hund diesen 20km-Dauerlauf ohne sichtlichen Leistungsabfall durchhält, gehen wir davon aus, dass er grundsätzlich gesund ist und weder Herzfehler noch Probleme der Atemorgane hat. Sein Gangwerk wird nach dieser Leistung als belastbar und leistungsfähig angesehen. Er hat die Ausdauerprüfung bestanden.

 

Nicht bestanden:

Hunde, die während des Laufes ausscheiden, in der Leistung deutlich abfallen und sich am Ziel innert den 15 Minuten nicht erholen können, oder das Durchschnittstempo von 12 km/h nicht durchzuhalten vermochten, haben die Prüfung nicht bestanden. Eingetragen wird "Ausdauerprüfungen nicht bestanden" plus Grundangabe wie z.B. "Zeitlimite überschritten, Leistungsabfall, ...". Eine genaue Untersuchung beim eigenen Tierarzt oder in der Tierklinik ist dann angezeigt und dem Eigentümer sehr empfohlen.

Ebenso können Hunde, die auf Grund des Tierarztentscheides nicht weitermachen durften, die Prüfung nicht bestehen. LH-Eintrag: "Ausdauerprüfung nicht bestanden" plus "Befund wie Pfoten wund gelaufen, Lahmheit, Herzgeräusch, in Pause nicht erholt, ...".

 

Weicht ein Teilnehmer-Team während der Prüfung von der vorgeschriebenen markierten Strecke ab, kann es zum letzten Etappenstart zurückkehren und dort nach einer Ruhepause von 15 Minuten die Etappe auf korrektem Weg wiederholen. Refusiert es die Wiederholung oder kommt ein zweites Mal vom markierten Pfad ab, ist die Prüfung nicht bestanden.

 

AKZ "AD", Eintragung ins LH

Hunden, die über ein rotes oder grünes TKGS-LH verfügen, wird bei Bestehen der Ausdauerprüfung das Ausbildungskennzeichen "AD" zuerkannt und die Prüfung im LH eingetragen.

Alle erfolgreichen Absolventen erhalten eine entsprechende Karte als Leistungsausweis.

 

 

Allgemeine Bestimmungen

 

Zulassungsbedingungen

 

Organisatoren

Alle der SKG angeschlossenen Sektionen und OG können nach Absprache mit der TKGS unter Einhaltung dieser Richtlinien und der allgemeinen Bestimmungen der PO 88  Ausdauerprüfungen durchführen. - Sie haben hierzu einen verantwortlichen PL zu bestimmen, der in der Lage ist, die Organisation und Leitung der Ausdauerprüfung zu übernehmen.

 

Die organisierende Sektion oder OG verpflichtet mindestens einen Tierarzt zur Eingangsvisite aller teilnehmenden Hunde vor dem Lauf, der Kontrolle der Hunde anlässlich der zwei Laufpausen und nach Beendigung des Laufes.

 

Durchführung

Die Prüfung wird durchgeführt, sofern mindestens 8 Hunde gemeldet wurden. (Veterinär-Honorar, Richterspesen, allg. Spesen)

 

Die Ausdauerprüfung soll bei Aussentemperaturen bis zu rund 22°C durchgeführt werden.

 

Die Laufstrecke wird in Verantwortung des PL vorab rechtzeitig rekognosziert und mit Wegweisertafeln deutlich markiert.

 

Die Laufstrecke führt über Feld-, Wald- und Radwege, allenfalls verkehrsarme Nebenstrassen und misst insgesamt 20 km. - Rund nach 8 km ist ein erster und nach 15 km ein zweiter Rastplatz einzubauen. Am Rastplatz befindet sich jeweils ein Pikettfahrzeug, welches auszuscheidende Hunde oder nötigenfalls unpässlich gewordene HF zum Ausgangspunkt zurück transportieren kann.

 

Pro 20 Hunde ist ein AD-PR zu verpflichten. Dieser begleitet die HF falls möglich auf dem Parcours.

Als AD-PR-Anwärter können sich melden:
PR der TKGS, Wesens- oder Formwertrichter der Rasseklubs, Richter der KAMO, Helfer mit TKGS- oder SC-Brevet oder Gruppenleiter SKG mit Brevet.

Der AD-PR-Anwärter muss eine Theorieprüfung bestehen über die AD-PO und die allg. Bestimmungen der PO 88, insofern sie die AD-Prüfungen betreffen. Zudem muss er eine Anwartschaft anlässlich einer regulären AD-Prüfung bei einem AD-PR ablegen.



Teilnehmer: (Hundeführer und Hunde)

Teilnahmeberechtigt sind HF, die

·     das Meldeformular vollständig ausgefüllt haben,

·     mit ihrer Unterschrift die Regeln und Bestimmungen für diese Prüfung anerkannt haben,

·     das Startgeld bezahlt haben und deren Hunde die nachfolgenden Kriterien erfüllen:

 

Teilnahmeberechtigt sind Hunde, die mindestens 16 Monate aber höchstens 10 Jahre alt sind.

Der HF bestätigt mit seiner Unterschrift, dass der gemeldete Hund aus seiner Sicht gesund ist und in jüngster Zeit keine Krankheit durchgemacht hat.

Hat der begutachtende Tierarzt Zweifel an der Bestätigung des HF oder über den aktuellen Zustand des vorgeführten Hundes, wird dieser zu diesem Anlass nicht zugelassen.

 

Der HF bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Meldekarte, dass der Hund in jüngster Zeit Lauftrainings absolviert hat und nach seinem Ermessen auf einen 20km -

Lauf vorbereitet ist.

Ebenso bestätigt er, eine gültige Haftpflichtversicherung für sich zu besitzen, in welche der Hund eingeschlossen ist.

 

Der HF anerkennt die Freiwilligkeit seiner Teilnahme am Dauerlauf und ist einverstanden, dass weder die SKG noch die durchführende Sektion oder OG für allfällige körperliche Schäden verantwortlich gemacht werden können, welche er oder der Hund sich während dieses Anlasses zuziehen könnten.

 

Anmeldung

Die organisierende Sektion oder OG meldet die Durchführung und besorgt die Ausschreibung einer AD-Prüfung analog den PO-Bestimmungen 'III Durchführung von Prüfungen' spätestens 10 Wochen vor dem Anlass bei der TKGS.

 

Der betreffenden Sektion oder OG werden die Unterlagen mittels Prüfungsprogramm zur Verfügung gestellt, das alle relevanten Fragen und Anforderungen enthält.

 

Die HF senden das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular spätestens zwei Wochen vor Prüfungstermin (Terminreservation Veterinär) an die veröffentlichte Meldestelle unter Beilage des Originals oder der Kopie des Einzahlungsbelegs für das Startgeld.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen sofern vorhanden:

·     Leistungsheft (sofern vorhanden)

 

Kosten

Die organisierenden Sektionen oder OG führen die Ausdauerprüfung auf eigene Rechnung durch und bestimmen die Höhe des Startgeldes in eigener Kompetenz.

 

Die Höhe des Startgeldes muss im guten Verhältnis zur gebotenen Leistung stehen. Mit Sicherheit ist die tierärztliche Kontrolle vor-, während und nach dem Lauf eine nicht zu unterschätzende Dienstleistung, stellt aber auch einen beachtlichen Fixkostenblock dar. Daher werden die Sektionen oder OG auf eine relativ hohe Mindestteilnehmerzahl angewiesen sein.

 

Service / Infrastruktur

Die organisierende Sektion oder OG ist verantwortlich dafür, dass:

die Sicherheit von Mensch und Tier gewährleistet ist und die beteiligten Helfer versichert sind,

der übrige Verkehr nicht gefährdet wird,

die Rastpostenchefs mit Verbandzeug und Fusspflegematerial ausgerüstet sind,

ein Pikettfahrzeug für laufunfähige Hunde und deren Halter jederzeit abrufbar ist,

ein Begleitfahrzeug für die rasche Verschiebung des Veterinärs zur Verfügung steht,

ein Büro die Leistungshefte und "AD"-Karten ausfüllt und bereitstellt,

 

 

Ansonsten gelten die allgemeinen Bestimmungen der PO 88

 

Stand 16. Februar 2003